Zivil- und Schuldrecht
Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten in Angelegenheiten aus Vertragsverhältnissen, schuldrechtlichen Ansprüchen, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung, Haftung, Verjährung, Sicherung von Forderungen, Verbraucherschutz und anderen zivilrechtlichen Situationen. Besonderes Augenmerk gilt dem Verständnis der Sachverhalte und Unterlagen, da die Rechtsposition in Zivilsachen häufig von der präzisen Verknüpfung von Verträgen, Korrespondenz, Fristen und dem tatsächlichen Verlauf der Beziehung abhängt.
- Verträge und vertragliche Haftung
- Schadensersatz und Schadensersatzansprüche
- Forderungseinzug und Sicherung von Forderungen
- ungerechtfertigte Bereicherung und Rückgewähr
- Verjährung, Fristen und Rechtsfolgen des Unterlassens
- Verhandlungen, Vergleiche und außergerichtliche Streitbeilegung
- Vertretung in Zivilprozessen und verwandten Verfahren
- Verbraucherschutz
- Beratung zur Vereinbarkeit von Verträgen mit EU-Recht
- Erstellung rechtlicher Gutachten
In jedem Fall werden zunächst Sachverhalt, Unterlagen und das geschäftliche oder persönliche Ziel des Mandanten ermittelt; anschließend wird ein rechtlich durchführbarer und angemessener Weg vorgeschlagen.