Erbrecht
Die rechtliche Hilfe kann Beratung vor Einleitung des Nachlassverfahrens, Vorbereitung von Unterlagen, Vertretung der Erben, Analyse von Testamenten, Vereinbarungen unter Erben, Pflichtteilsfragen und verwandte grundbuchrechtliche Verfahren umfassen.
- Nachlassverfahren
- Testamente und Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen
- Erbenerklärungen und Vereinbarungen unter Erben
- Pflichtteil und Rechte der Erben
- vermögensrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Nachlass
- Grundbucheintragungen nach der Erbschaft
- Schenkungen und andere für die Erbfolge relevante Verfügungen
Erbrechtliche Mandate werden mit Verständnis für den persönlichen und vermögensrechtlichen Kontext, aber mit klarem Fokus auf Beweisunterlagen, Fristen und die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung geführt.