Familienrecht
Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten in familienrechtlichen Angelegenheiten, in denen der Rechtsrahmen mit sensiblen persönlichen, elterlichen und vermögensrechtlichen Umständen verbunden werden muss. Besonders wichtig ist die Beurteilung, ob Raum für Einigung besteht.
- Scheidung und Beendigung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
- Sorgerecht, persönliche Beziehungen zu Kindern und gemeinsame Sorgepläne
- Unterhalt für Kinder, Ehegatten und Lebenspartner
- Teilung des ehelichen Vermögens und sonstige Vermögensbeziehungen
- Ehe- und Güterrechtsverträge, Vermögensvereinbarungen
- Vormundschaft, Adoption und grenzüberschreitende Adoption
- Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren
Familienrechtliche Mandate werden mit besonderer Beachtung von Vertraulichkeit, emotionalem und vermögensrechtlichem Kontext sowie der Interessen betroffener Kinder geführt, wobei vor Eskalation die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung geprüft wird.