Streitbeilegung
Ein Streit wird nicht nur nach der Rechtsfrage, sondern auch nach Beweisen, Fristen, Kosten, Einziehungsaussichten, Reputationsrisiko und dem tatsächlichen Interesse des Mandanten beurteilt. Von Beginn an werden Wesentliches und Unwesentliches getrennt, die prozessuale Position bewertet und ein den Umständen angemessener Ansatz gewählt.
- Zivil- und Handelsstreitigkeiten
- Arbeitsstreitigkeiten und Streitigkeiten aus Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Streitigkeiten zu Immobilien, Eigentum und Besitz
- Schadensersatz und Versicherungsstreitigkeiten
- Forderungseinzug und Vollstreckungsverfahren
- Insolvenz- und vorinsolvenzrechtliche Aspekte
- Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstreitigkeiten bei Bezug zum Fall
- Verbraucherschutz
Die Prozessstrategie basiert auf der Bewertung von Beweisen, Rechtsrahmen, Fristen, Kosten und realistischen Erfolgsaussichten, einschließlich eines Vergleichs, wenn dieser rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.