Immobilien- und Grundbuchrecht
Immobilienangelegenheiten erfordern die Prüfung von Eigentum, Grundbuch, Vertrags- und häufig planungsrechtlichem Status. Die Kanzlei berät Mandanten bei Verkauf, Investitionen, Miete und anderen Rechtsverhältnissen im Zusammenhang mit Immobilien. Die Unterstützung umfasst eingehende Analyse, Prüfung des Grundbuch- und Katasterstands, Identifikation von Belastungen, Vertragsentwurf und -verhandlung sowie Durchführung entsprechender Eintragungen. Bei Investitionsprojekten wird die rechtliche Analyse häufig mit technischen, geodätischen, architektonischen und finanziellen Aspekten verknüpft.
- rechtliche Due-Diligence von Immobilien
- Kauf- und Verkaufsverträge sowie Vorverträge
- Finanzierung und Erwerb von Immobilien
- Änderungen von Bebauungsplänen und Baugenehmigungen
- Strukturierung von Verkaufs- und Nutzungsmodellen
- Grundbucheintragungen und Berichtigungen
- Miete und Pacht von Geschäfts- und Wohnräumen
- Miteigentum und Wohnungseigentumsverhältnisse
- Belastungen, Dienstbarkeiten und Beschränkungen
- Unterstützung für inländische und ausländische Investoren
- Zusammenarbeit mit technischen Beratern bei Bedarf
Vor Abschluss einer Rechtstransaktion werden der rechtliche Status der Immobilie und die Durchführbarkeit des geplanten Geschäfts geprüft, um Risiken zu verringern, die später nur schwer oder teuer zu beheben sind.